04.12.2008 - 03:00
Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) hat kürzlich eine Tagung über Schreinerpraktiker-Grundbildung durchgeführt. Dabei wurde auch eine erste Zwischenbilanz von anderenAttestausbildungen gezogen.
Seit 2005 wurden 20 zweijährige Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest neu geschaffen. 15 weitere Angebote sind bis 2011 geplant. Nach anfänglichen Grundsatzdiskussionen hat sich bei der Entwicklung von Bildungsverordnungen das Primat der Arbeitsmarktfähigkeit durchgesetzt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Die Bildungsverordnungen ermöglichen eine markt- und praxisorientierte Grundbildung, welche sowohl dem Bedarf der Wirtschaft als auch den Bedürfnissen der Lernenden Rechnung trägt.
Echter Handlungsbedarf
Aufgrund der Ergebnisse des Workshops besteht insbesondere in den folgenden Bereichen Hand-lungsbedarf:
Die zweijährige Grundbildung mit Berufsattest hat in den jeweiligen Berufen einen unterschiedlichen Stellenwert. Diese Unterschiede sind bei politischen Forderungen bezüglich der Anzahl der Lehrstellen zu berücksichtigen.
Die jeweilige Bildungsverordnung ermöglicht ein differenziertes Lernangebot und eine angepasste Didaktik. Ziel ist eine vernetzte Lernförderung in Berufsfachschule, Betrieb und überbetrieblichem Kurs. Die besonderen Anforderungen an die überbetrieblichen Kurse (ÜK) müssen bei der Festlegung der Pauschalbeiträge pro Lehrverhältnis und ÜK-Tag angemessen berücksichtigt werden.
Die Angebote der berufs- und lernortübergreifenden fachkundigen individuellen Begleitung müssen für alle an der Ausbildung Beteiligten transparent und unkompliziert zugänglich sein.
In diesem Bereich werden grosse Unterschiede bei der Umsetzung in den Kantonen festgestellt. Mehr Beachtung muss auch der Unterstützung der Lehrbetriebe geschenkt werden. Zum Beispiel Unterstützung durch Fachleute im pädagogischen und psychologischen, aber auch im administrativen Bereich». Die Betriebe sollten sich auf die praktische Ausbildung konzentrieren und bei Bedarf schnell und unbürokratisch Unterstützung anfordern können.
Neben der strikten Umsetzung der «Case Management Berufsbildung» in den Kantonen sollten die Brückenangebote noch gezielter auf berufliche Grundbildungen vorbereiten.
Bei Nichterreichen des Berufsattes?tes sind Kompetenznachweise durch die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt anzustreben.
Für die Weiterqualifizierung von Absolventinnen und Absolventen mit eidgenössischem Berufsattest sind neue Angebote im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung nötig. Diese Angebote müssen angemessen subventioniert werden.
Eine von der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH) in Zürich in Zusammenarbeit mit dem Service de recherche en éducation (SRED) in Genf durchgeführte Längsschnittstudie untersucht die berufliche Entwicklung von Absolventinnen und Absolventen einer zweijährigen Grundbildung mit Berufsattest im Detailhandel und in der Gastronomie. Weitere Angaben sind zu finden unter: www.hfh.ch/Forschung/B.5
Kosten-Nutzen-Analyse in Arbeit
Die Ergebnisse dieser Studie und die Umsetzungserfahrungen aus weiteren Berufen müssen in dem vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) geplanten Projekt «Evaluation Berufsattest» berücksichtigt werden. Das BBT plant zudem, bei allen EBA-Berufen, die bereits ein Qualifikationsverfahren durchgemacht haben, eine Kos?ten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist in der Steuergruppe des Projekts vertreten durch:
Romain Rosset, Bereichsleiter Berufsbildung VSSM, 8044 Zürich
Roland Hohl, Geschäftsleiter, IGKG Schweiz, 3001 Bern
(sgv)
Schreinermeister-Verband Baselland
Haus der Wirtschaft
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