13.06.2005 - 08:00
Liestal - Mit dem Ausbau seines Ausbildungszentrums bekennt sich der Schreinermeister-Verband Baselland ein weiteres Mal deutlich zur Berufsbildung und zur Förderung des Branchennachwuchses. Die Verbandsmitglieder beschlossen anlässlich ihrer ordentlichen Jahresversammlung klar die notwendige Investition.
In seinem Rückblick ins abgelaufene Geschäftsjahr war für Verbandspräsident Heinz Wahl der Nachwuchs und seine Fördertung ein zentrales Thema:
Zunehmender Qualitätsverlust
«Nach wie vor ist unser Beruf bei der Jugend gefragt. Die Qualität unseres Nachwuchses ist - wie in anderen handwerklichen Berufen auch - zunehmend ein Problem.» Im Besonderen würden die Schulabgänger das nötige «Rüstzeug» nicht mehr mitbringen. Oft fehlt es am Ehrgeiz für gute oder noch bessere Leistungen, bemängelte Wahl. «Gleichgültigkeit und Desinteresse überwiegen leider in der Lehre immer öfter. Der so genannte Berufsstolz fehlt bei vielen Lehrlingen.» Wahl forderte die Verbandsmitglieder auf, beim Nachwuchs wieder mehr Wert auf Qualität statt auf Quantität zu legen.
Stolze Summe für Ausbildung
Trotz oder gerade wegen diesen kritischen präsidialen Anmerkungen investiert der Schreinermeister-Verband aber weiter erhebliche Mittel in die Berufsbildung. Für einen neuen Maschinenraum und die Modernisierung des verbandseigenen Ausbildungszentrums wurden stolze 100'000 Franken gesprochen.
Vollzug Entsendegesetz: Harte Sanktionen
In seinem Bericht über die Tätigkeit der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle ZPK rief Markus Meier, Vizedirektor Wirtschaftskammer Baselland, die Revision des Entsendegesetzes in Erinnerung, die - nicht zuletzt aufgrund der konkreten Erfahrungen im Baselbiet - Ende letzten Jahres von den eidgenössischen Räten vorgenommen worden ist. Die Verschärfung der bisherigen Vorschriften sehen zum Beispiel vor, dass der Nachweis der Selbständigkeit auch von ausländischen Anbietern erbracht werden muss.
Im Weiteren können künftig auch gegen ausländische Arbeitgeber Kautionen und Konventionalstrafen verhängt werden. Aber auch: Bei Nicht-Einhaltung der achttägigen Meldefrist müssen die Arbeiten auf der Baustelle eingestellt werden. Die Gesetzesrevision verpflichtet die Kantone, für die Kontrolltätigkeit eine genügende Anzahl von Inspektoren einzusetzen, wobei 50 Prozent der Kosten durch den Bund getragen werden. Sollte ein ausländischer Betrieb die Kontrollen mutwillig behindern, kann er bis fünf Jahre gesperrt werden.
JA zur Personenfreizügigkeit am 25. September 2005
Die Revision des Entsendegesetzes wurde von den Räten mit der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens verknüpft. Nachdem dagegen erfolgreich das Referendum ergriffen worden ist, findet am 25. September die entscheidende Volksabstimmung statt. Nur mit Annahme der ausgedehnten Personenfreizügigkeit wird somit auch die dringend erforderliche Verschärfung des Entsendegesetzes in Kraft treten - frühestens per 1. Januar 2006.
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