01.09.2004 - 08:00
Liestal - Die Sozialpartner des Baselbieter Schreinergewerbes haben rückwirkend per 1. Juli 2004 einen kantonalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen. Damit wird - nachdem der bisherige, für einen grossen Teil der Schweiz geltende GAV durch die schweizerischen Vertragsparteien nicht weiter verlängert worden ist - im Baselbiet ein vertragsloser Zustand vermieden. Die effiziente Bekämpfung von Verstössen gegen das Entsendegesetz und die Bekämpfung der Schwarzarbeit setzt in einem Grenzkanton zwingend einen in Kraft stehenden GAV voraus.
Mit Wirkung ab 1. Juli 2004 haben die Sozialpartner des Baselbieter Schreinergewerbes einen kantonalen GAV auf der Basis des bisher geltenden schweizerischen GAV abgeschlossen. Die Vertragsparteien sind überzeugt, mit diesem nahtlosen Anschluss an die bisherigen, für einen grossen Teil der Schweiz geltenden Regelungen für alle Betriebe und Arbeitnehmenden der Branche im Kanton Baselland eine wertvolle Basis für die Fortsetzung der bewährten sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit geschaffen zu haben.
Nachdem das schweizerische Vertragswerk nach seinem Ablauf per 30. Juni 2004 nicht mehr erneuert worden war, wird mit dem Baselbieter GAV die Entstehung eines vertragslosen Zustandes vermieden.
Die Sozialpartner des Baselbieter Schreinergewerbes sind Mitgründer der «Zentralen Paritätischen Kontrollstelle, ZPK», welche im Bereich des Entsendegesetzes und der Schwarzarbeit umfangreiche Aufgaben wahrnimmt. Ohne die Basis eines in Kraft stehenden GAV wären diesen wichtigen Aktivitäten elementare Voraussetzungen entzogen worden. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass gerade im Schreinergewerbe eine namhafte Anzahl von Entsendungen aus dem Ausland zu verzeichnen und die bisher von der ZPK festgestellte Quote der GAV-Abweichungen (insbesondere im Bereich der Mindestlohnunterschreitungen) besorgniserregend ist.
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