15.12.2004 - 08:00
Liestal - Die traditionelle Herbstversammlung des Schreinermeister-Verbandes Baselland wurde kürzlich im «Haus der Wirtschaft» in Liestal durchgeführt. Zentrale Themen waren das neue Familienzulagen-Gesetz, das die Baselbieter Regierung vorschlägt, sowie weitere Vorstösse auf Bundesebene.
Präsident Heinz Wahl freute sich sichtlich über die stattliche Mitgliederzahl, die er zur Herbstversammlung herzlich begrüsste. Unter dem Traktandum Mutationen musste der Präsident vermelden, dass nach sieben Jahren aktiver Mitarbeit in der Verbandsspitze Roger Autenried zurücktritt. In Anerkennung seiner verdienstvollen und grossen Arbeit als Obmann der überbetrieblichen Kurse wurde dem Demissionär ein prall gefüllter Geschenkkorb und ein Gutschein für eine Fahrt im Heissluftballon überreicht. Mit der einstimmigen Wahl von Thomas Barth (Landheim Erlenhof, Reinach) wurde der Vorstand wieder komplettiert.
Verbandsjubiläum rückt immer näher
Im Jahr 2007 kann der Schreinermeister-Verband Baselland sein 100-jähriges Bestehen feiern. Dieses Jubiläum soll sowohl gegen innen als auch gegen aussen festlich begangen werden. Aus Anlass dieses freudigen Ereignisses wird auch der schweizerische Verband eingeladen, seine Delegiertenversammlung im Jahre 2008 im Baselbiet auszutragen.
Unter dem Stichwort Aktualitäten orientierte Verbandssekretär Markus Meier die versammelten Schreinermeister über die im Gang befindlichen Arbeiten für ein neues Gesetz über Familienzulagen: Das gültige kantonale Kinderzulagengesetz datiert aus dem Jahre 1978. Im April 2002 wurde die Volksinitiative «Höhere Kinderzulagen für alle» eingereicht, die eine grundsätzliche Systemänderung bei der Ausrichtung von Kinderzulagen und gleichzeitig eine eklatante Erhöhung derselben verlangt.
Auch hier: gleichlange Spiesse
Im Sinne eines Gegenvorschlages wird der Regierungsrat ein neues Gesetz unterbreiten, das schwerwiegende Mängel der heutigen Regelung beseitigen und somit wesentliche Forderungen der Initiative erfüllen will. So soll künftig das Prinzip «ein Kind - eine Zulage» gelten.
Dabei sollen neu alle Arbeitgeber obligatorisch in das Ausgleichssystem eingebunden werden. Dies soll auch dazu führen, dass die Betriebe aller Branchen einen gleich hohen Beitrag leisten. Im Interesse ihrer Mitgliedsfirmen und Einzelmitglieder befürwortet die Wirtschaftskammer ein solches Ausgleichssystem mit gleichlangen Spiessen für alle Beteiligten.
Beitragshöhe scheidet die Geister
Der entscheidende Unterschied zwischen Regierungsvorlage und Initiative besteht in der Bemessung der Zulagenhöhe. Das Volksbegehren fordert eine Kinderzulage von mindestens 265 Franken und eine Ausbildungszulage von neu 320 Franken. Der Regierungsrat lehnt diese massiven Erhöhungen ab.
Im Rahmen einer Variantenauswahl soll über die endgültige Zulagenhöhe separat abgestimmt werden. Zur Auswahl stehen Variante a: 170/190 Franken (wie bisher) und Variante b: 200/220 Franken. Volksinitiative und Regierungsvorlage werden demnächst dem Landrat unterbreitet.
Zentrales Thema für KMU-Wirtschaft
Die Wirtschaftskammer wird als politische Interessenvertretung der Branchenverbände die Beratung dieses Geschäftes natürlich sehr eng begleiten. Und nachdem auf Bundesebene zusätzlich eine Volksinitiative «für faire Kinderzulagen», aber auch die parlamentarische Initiative Fankhauser aus dem Jahre 1992 (!) hängig sind sowie entsprechende Gesetzgebungsarbeiten laufen, wird sich die KMU-Wirtschaft in nächster Zeit sehr intensiv mit dem Thema «Familienzulagen» beschäftigen müssen, betonte Meier.
Schreinermeister-Verband Baselland
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